Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen

Festplattenvernichtung

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und auch Rechenzentren sind verpflichtet, alte oder defekte Festplatten bzw. die auf Ihnen gespeicherten Daten sicher zu löschen, vernichten und zu entsorgen. Die sichere Vernichtung der Daten ist durch die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes vorgeschrieben. Wie dieses in der Praxis umzusetzen ist, regelt die ISO 21964.

Bei der Zerstörung von Festplatten mit sensiblem Inhalt gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Sie dürfen keinesfalls "nur" gelöscht bzw. formatiert werden, denn es besteht eine sehr große Gefahr, dass die Inhalte trotz des Einsatzes von Löschprogrammen von Hackern reproduziert werden können. Darum müssen sie mechanisch zerstört werden.

Materialklasse H (Festplatten): Gesonderte Erfassung

Die Festplatten werden in einem speziellen Industrieschredder zerkleinert. Die Maschinen zerlegen die Festplatten in kleine, unbrauchbare Stücke. Diese Methode stellt sicher, dass die Daten auf den Festplatten physisch zerstört und nicht wiederherstellbar sind. Die Vernichtung erfolgt nach Sicherheitsstufe H4 und Schutzklasse 2.

Maximale Sicherheit für Ihre Daten! Bei der Vernichtung Ihrer Festplatten erfassen wir präzise alle Seriennummern und dokumentieren den Prozess lückenlos. Mit unserem Vernichtungszertifikat haben Sie den garantierten Nachweis, dass Ihre Datenträger fachgerecht und sicher entsorgt wurden.

Für die Sammlung und den sicheren Transport der Festplatten stellen wir Ihnen in jedem Fall geschlossene Sicherheitsbehälter zur Verfügung. Wir holen die befüllten Behälter nach Vereinbarung ab und befördern sie in den Sicherheitsbereich unseres Betriebes. Erst dort und unmittelbar vor der Vernichtung der Festplatten werden die Behälter wieder geöffnet.