ES GEHT UM IHRE INTERNA!

Vertrauenswürdiger Datenschutz ist die Grundlage unseres Geschäfts. Zuverlässige Aktenvernichtung und gründliche Festplattenvernichtung sind für alle Unternehmen und Institutionen extrem wichtig, denn die sensiblen Daten dürfen auf keinen Fall in falsche Hände gelangen. Informationen sind eine wertvolle Ressource, die es bestmöglich zu schützen gilt!

Zu unseren Kunden zählen wir Kliniken, Ärzte, Polizeistationen, Banken und Sparkassen, Gerichte, Steuerberater, Speditionen, namhafte Unternehmen und andere.

Zuverlässige Datenvernichtung nach DIN 66399 gemäß BDSG und DSGVO

Wenn auch Sie bei der Entsorgung und Vernichtung Ihrer Altakten, Datenträger oder Festplatten auf "Nummer Sicher" gehen wollen, stehen wir Ihnen als professioneller Vernichtungsfachbetrieb mit dem richtigen Konzept zur Seite. Mit einer geschlossenen Sicherheitskette und dem Einsatz von qualifiziertem Personal bürgen wir bei Drekopf für eine gesetzeskonforme und sichere Vernichtung. Aktenvernichtung und Datenvernichtung aus einer Hand.

Unsere zertifizierten Anlagen werden kontinuierlich geprüft und den jeweils aktuellen gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Dabei beschränken wir uns nicht nur auf Papiere. Neben der Aktenvernichtung führen wir auch eine zuverlässige Festplattenvernichtung durch.

Auch optische und elektronische Datenträger wie beispielsweise Röntgenbilder, Magnetbänder, Festplatten CDs, DVDs, USB-Sticks etc. sind bei uns in sicheren Händen. Die Inhalte werden von uns vertraulich behandelt und zuverlässig vernichtet.


Sicher ist sicher: Audits | Prüfungen | Zertifikate

Regelmäßige erneuerte Zertifizierungen gewährleisten unseren Kunden die ordnungsgemäße Vernichtung. Unsere Arbeitsprozesse in der Aktenvernichtung lassen wir durch externe Qualitätsmanager jährlich auditieren und unter anderem nach dem strengen Industriestandard DIN ISO 9001:2015 zertifizieren.


Schutzklassen gemäß DIN 66399

Ermittlung des Schutzbedarfs und Zuordnung zu den Schutzklassen

Vor der Aktenvernichtung bzw. Datenträgervernichtung ist es notwendig, die Daten in Schutzklassen einzuteilen. Dabei ist der Grad der Schutzbedürftigkeit ausschlaggebend für die Wahl der Sicherheitsstufe in Bezug auf die Vernichtung der Datenträger. Die DIN 66399 unterscheidet dabei in 3 Schutzklassen mit 7 Sicherheitsstufen.

Schutzklasse 1:

Normaler Schutzbedarf für interne Daten
Diese Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Beispiele: Nicht personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen.

Schutzklasse 2:

Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
Die unberechtigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen. Beispiele: Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten.

Schutzklasse 3:

Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
Die unberechtigte Weitergabe hätte ernsthafte, existenzbedrohende Auswirkungen für das Unternehmen und würde gegen Berufsgeheimnisse, Verträge und Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Beispiele: Unterlagen der Geschäftsleitung, Finanzdaten, Verschluss-Sachen.

Sicherheitsstufen gemäß DIN 66399

Sicherheitsstufe 1 - Schutzklasse 1

Datenträger mit allgemeinen Daten. 
Reproduktion mit einfachem Aufwand.

Sicherheitsstufe 2 - Schutzklasse 1

Datenträger mit internen Daten.
Reproduktion mit besonderem Aufwand.

Sicherheitsstufe 3 - Schutzklasse 1 und 2

Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten.
Reproduktion mit erheblichem Aufwand.

Sicherheitsstufe 4 - Schutzklasse 2 und 3

Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten.
Reproduktion mit außergewöhnlichem Aufwand.

Sicherheitsstufe 5 - Schutzklasse 2 und 3

Datenträger mit geheim zu haltenden Daten.
Reproduktion mit extrem außergewöhnlichen Aufwand.

Sicherheitsstufe 6 - Schutzklasse 3

Datenträger mit geheim zu haltenden Daten, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Reproduktion technisch nicht möglich.

Sicherheitsstufe 7 - Schutzklasse 3

Datenträger mit streng geheim zu haltenden Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind.
Reproduktion ausgeschlossen.


Zuverlässige Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung

Unsere leistungsstarke Anlage zur Aktenvernichtung und Festplattenvernichtung wurde 2019 in Betrieb genommen. Die Maschinen zerkleinern Ihre Akten in kleine Partikel.

Sowohl bei der Aktenvernichtung als auch bei der Datenträgervernichtung setzen wir bei Drekopf schon seit vielen Jahren auf das Prinzip der mechanischen Zerkleinerung bzw. Zerstörung – darin haben wir große Erfahrung. Wir sorgen für perfekten Datenschutz, denn nachdem Ihre Akten oder Datenträger unsere moderne Anlage durchlaufen haben, sind sie mit Sicherheit für niemanden mehr lesbar. Das garantieren wir Ihnen mit einem anschließenden Vernichtungszertifikat.

Sie können ganz sicher sein: Bei dieser Art der Aktenvernichtung, Datenvernichtung und Festplattenvernichtung wird von uns alles zuverlässig in kleinste Teile geschreddert deren Wiederherstellung oder Rekonstruktion praktisch unmöglich ist.

Die winzigen Partikel der zerstörten Papierdokumente werden anschließend verwirbelt, zu Ballen gepresst und zwecks Recycling an Papierhersteller übergeben. So ist vertrauenswürdige Aktenvernichtung zugleich auch praktizierter Umweltschutz.

Bei der Zerstörung von Festplatten mit sensiblem Inhalt gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Sie dürfen keinesfalls "nur" gelöscht bzw. formatiert werden, denn es besteht eine sehr große Gefahr, dass die Inhalte trotz des Einsatzes von Löschprogrammen von Hackern reproduziert werden können. Darum müssen sie mechanisch zerstört werden.

Bei der Unbrauchbarmachung elektronischer und optischer Speichermedien gelten unterschiedliche Partikelgrößen, je nach Art des Mediums. Üblicherweise werden sie mehrfach zerkleinert und verformt, so dass sie irreparabel zerstört sind. In unserer Anlage können innerhalb kürzester Zeit hunderte Speichermedien mindestens nach Schutzklasse 3 unbrauchbar gemacht werden.